Balkonkraftwerke

Wir haben verschiedene Modelle auf Lager

Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Mit einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer Gesetze will die Bundesregierung den Ausbau von Photovoltaikanlagen stärker fördern. Der 140-seitige Entwurf, der am 16. August 2023 vom Kabinett beschlossen wurde, sieht unter anderem eine einfachere Anmeldung von Balkonkraftwerken vor, die künftig mit 800 Watt ins Stromnetz einspeisen dürfen. Darüber hinaus soll die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom erleichtert werden.

Rückwärtsdrehende Zähler vorübergehend zulässig!

Die Nutzung rückwärtsdrehender elektromechanischer Ferrariszähler ist weiterhin erlaubt. Für Nutzer hat dies den Vorteil, dass der eingespeiste Strom nicht verschenkt wird, sondern sich die Stromrechnung entsprechend reduziert. Damit die Messstellenbetreiber den Austausch der Zähler eventuell bündeln können, ist die Frist von vier Monaten gewählt worden.

Wir haben verschiedene Modelle auf Lager, die sofort abgeholt werden können.
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